Für viele Reisende sind das Flugzeug und die Eisenbahn bei der Urlaubsplanung nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert, wenn die Reise nicht nach Plan verläuft? Das Gepäck ist verloren gegangen oder der Zug ist viel zu spät? Im schlimmsten Fall wurde der Flug gänzlich gestrichen. Was tun? Hier lohnt es sich, seine Rechte als Flugpassagier und Bahnreisender zu kennen.
Bereits vor fünf Jahren wurden umfangreiche Fluggastrechte innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Seit Dezember 2009 wurden die Rechte für Bahnreisende, unter anderem bei Verspätungen, deutlich erweitert. Einheitliche Fahrgastrechte für Schiffspassagiere und Busfahrgäste werden voraussichtlich 2010 folgen.
Die Europäische Kommission hat 11 Tipps für Reisende zusammengestellt, die auch die wichtigsten Rechte für Flugpassagiere und Bahnreisende beinhalten.
11 Tipps für Reisen mit Flugzeug und Eisenbahn
1. Falls Du mit dem Flugzeug reist und Dir die Beförderung verweigert wird, Dein Flug ohne Vorankündigung gestrichen wird oder mehr als fünf Stunden verspätet ist, kannst Du eine Preiserstattung oder eine alternative Beförderung verlangen.
2. Du hast bei Annullierung Deines Fluges oder einer Verspätung über drei Stunden auch Anrecht auf Unterstützungsleistungen und unter bestimmten Umständen auf eine Ausgleichszahlung. In jedem Fall muss die Fluggesellschaft Dich bei Eintritt einer Flugunregelmäßigkeit an Ort und Stelle über Deine Rechte informieren.
3. Geht Dein Gepäck verloren oder wird es beschädigt, hast Du bei Flugreisen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 1.220 Euro.
4. Bei der Online-Buchung eines Flugtickets muss der Endpreis inklusive aller Zuschläge und Steuern schon auf der ersten Seite deutlich angegeben sein.
5. Nimm bei Flugreisen nur geringe Mengen Flüssigkeiten im Handgepäck mit. Je Behälter sind nur 100 Milliliter Flüssigkeiten erlaubt, zu denen auch Cremes, Puder und Schaum zählen. Insgesamt darf pro Person nur ein Liter Flüssigkeiten im Handgepäck mitgeführt werden.
6. Falls Du außerhalb Europas fliegst, prüfe vor dem Ticketkauf die schwarze Liste der Fluggesellschaften mit Betriebsverbot in der Europäischen Union.
7. Falls Du behindert oder in Deiner Mobilität eingeschränkt bist, erhältst Du bei Flugreisen und bei grenzüberschreitenden Zugreisen innerhalb der Europäischen Union nichtdiskriminierenden Zugang. Du hast bei Flugreisen ein Anrecht auf kostenlose Hilfestellung vor, während und nach dem Flug und bei Zugreisen auf kostenlose Hilfestellung am Bahnhof und im Zug. Informiere Deine Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden im Voraus, falls Du Hilfe benötigst.
8. Falls der Zug ausfällt oder mehr als eine Stunde verspätet abfährt oder ankommt, hast Du bei grenzüberschreitenden Zugreisen innerhalb der Europäischen Union Anspruch auf eine Fahrpreiserstattung oder alternative Beförderung sowie auf Unterstützung. Du mußt außerdem vor und während der Reise angemessen informiert werden.
9. Wird Dein Gepäck während einer grenzüberschreitenden Zugreise innerhalb der Europäischen Union beschädigt, hast Du Anspruch auf Entschädigung in Höhe von bis zu 1.300 Euro. Bei einem Unfall während der Zugreise kannst Du oder Deine Familie Vorauszahlungen und Entschädigungsleistungen verlangen.
10. Für Beschwerden bezüglich einer grenzüberschreitenden Zugreise innerhalb der Europäischen Union muss Dir jedes Eisenbahnunternehmen die Adresse der Beschwerdestelle mitteilen, die Dir innerhalb eines Monats antworten muss.
11. Wenn Du eine Pauschalreise buchst vergewissere Dich, dass sowohl der Preis als auch alle wichtigen Informationen deutlich angegeben sind.
Am Besten ist es, wenn Flug- und Fahrgäste nicht in Notsituationen geraten und von ihren Rechten gebrauch machen müssen und der Flug oder die Bahnreise reibungslos verläuft. Darum wünsche ich allen eine gute Reise!
John says
Hey,
da ich in den kommenden Tagen fliegen werde, sind dies Tipps hier sehr hilfreich für mich. Es ist meiner Meinung nach immer noch besser, wenn man seinen Flug vor Ort bucht.
In dem ticketpoint um die Ecke lassen sie Probleme immer von Angesicht zu Angesicht klären und ich habe immer einen Ansprechpartner.
Andersreisender says
Hallo, John! Willkommen im Andersreisen-Blog! Freut mich, dass die Tipps für Dich hilfreich sind. Ich wünsche Dir eine gute Reise!
Jonas says
Hey… auch vielen Dank für diesen Beitrag meinerseits, fliege nächste woche nach Australien um dort silvester zu verbringen… wird dann mein 2. Flug in meinem leben sein von daher bin ich über tips immer sehr dankbar.
lg jo
Alex says
Titel: Welche Rechte habe ich als Flug- und Bahnpassagier… da dachte ich jetzt erst einmal an die momentanen Umstände mit dem Schnee. Das wär vielleicht auch ein Artikel wert. Denn die Flugzeuge stehen still, die Passagiere harren auf den Flughäfen aus… vielleicht auch ein passendes Thema?
Falls wir uns nicht mehr lesen sollten, ich wünsche dir alles Gute, ein schönes Weihnachtsfest und nur das Beste für 2010!
Machs gut, Alex
Andersreisender says
@Alex: Für Passagiere ist es natürlich äußerst ärgerlich, wenn durch Schnee und Eis alles lahmgelegt ist. Meines Wissens ist das allerdings “höhere Gewalt”, daher greifen die Regelungen bezüglich Entschädigung nicht. Das Verschulden der Verspätung muss immer beim Unternehmen liegen. Aber ich werde mich mal im Detail darum kümmern – gute Idee für einen Beitrag :-)
Danke für Deine Weihnachtsgrüße – Ich wünsche Dir auch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2010!