Bei der Reiseplanung solltest Du auch ein paar Minuten für die Post einplanen. Was soll mit Briefen, Päckchen und Paketen geschehen, wenn man in fernen Ländern unterwegs ist? Und was passiert, wenn während der Abwesenheit Post vom Gericht oder einer anderen Behörde kommt? Die Dauer Deiner Reise spielt bei der Planung eine wichtige Rolle. Hier findest Du drei Tipps für Urlauber, Backpacker und Langzeitreisende, damit es mit der Postzustellung während der Reise klappt.
Je länger die geplante Reise dauert desto mehr ist in Sachen Postzustellung zu beachten. Dauert die Urlaubsreise nur ein oder zwei Wochen dann ist es am Sinnvollsten einen Nachbarn oder eine Vertrauensperson mit der Entleerung des Postkastens zu beauftragen.
Nachbarschaftshilfe bei Urlaubsreisen
Das ist praktisch, kostet nur ein “Dankeschön” und schützt Briefe und andere Sendungen vor Wind und Wetter. Außerdem leistest Du so einen Beitrag zur Sicherheit Deiner Wohnung. Ein überquellender Postkasten könnte Einbrecher darauf aufmerksam machen, dass längere Zeit niemand zu Hause ist. Mit einem leeren Postkasten kannst Du ein Zeichen setzen und einer ausgiebigen Diebestour vorbeugen.
Oft können die Vertrauensperson oder der Nachbar auch Postpakete entgegen nehmen. Offiziell ist das nicht immer möglich und erlaubt – aber in einem starken Nachbarschaftsverband durchaus üblich. Viele Zustelldienste verlangen mittlerweile eine unterschriebene Abstellgenehmigung für Pakete. Wenn Du Pakete während des Urlaubs erwartest, die eine andere Person annehmen soll, dann setze Dich mit dem zuständigen Paketdienst in Verbindung.
Bei Aufenthalten bis zu zwei Wochen können auch nach der Rückkehr noch Fristen zur Abholung eines Pakets oder eines behördlichen Schriftstückes eingehalten werden. RSa-Briefe (“blauer Brief”, der nur eigenhändig übergeben werden darf) und RSb-Briefe (darf auch anderen z.B. im Haushalt oder Betrieb übergeben werden) zählen zu diesen heiklen Poststücken. Die Frist, in der eine Rückantwort notwendig ist, beginnt bereits mit der Zustellung der Verständigung durch die Post und nicht erst mit dem Abholdatum.
Urlaubsfach bei der Post
Wer keine Vertrauensperson oder einen Nachbarn mit den Postangelegenheiten betrauen kann hat die Möglichkeit ein Urlaubsfach bei der Österreichischen Post zu mieten. Bis zu 30 Tage werden die Sendungen aufbewahrt und am Ende der Aufbewahrungsfrist auf Wunsch zugestellt. Außerdem werden damit keine Fristen bei RSa- und RSb-Briefen versäumt, da die Österreichische Post die Ortsabwesenheit an die Ämter mitteilt. Ein Urlaubsfach kann bei der zuständigen Postfiliale oder online beantragt werden.
Dauert die Reise länger als 30 Tage, dann ist das Urlaubsfach nicht sinnvoll. Wer z.B. eine Weltreise plant kann sich mit der “Ortsabwesenheit” vor versäumten Fristen schützen.
Ortsabwesenheit: Schutz vor versäumten Fristen
Bei langen Reisen kannst Du Dein zuständiges Postamt über eine sogenannte “Ortsabwesenheit” informieren. Auf einem Formular wird die Dauer Deiner Reise vermerkt. Behördliche Schriftstücke mit Zustellnachweis (RSa- und RSb-Briefe) werden in dieser Zeit an den Absender zurückgesandt. Kommt ein Brief vom Gericht, dann wird er nach Deiner Rückkehr von der Reise neuerlich zugestellt.
Mit der Bekanntgabe der Ortsabwesenheit vor Deiner Langzeitreise kannst Du so eine Menge Ärger sparen. Das Beantragen der Ortsabwesenheit in Deiner Postfiliale ist in wenigen Minuten erledigt. Es wird die Identität des Auftraggebers überprüft, nimm also Deinen Ausweis (zB. Reisepass oder Personalausweis) mit ins Postamt. Übrigens: Die “Ortsabwesenheit” ist kostenlos.
Briefe ohne Zustellnachweis und Pakete sind von der Rücksendung nicht betroffen. Sie werden wie gewohnt zugestellt. Bist Du auf Langzeitreise oder Weltreise sollte eine Vertrauensperson gelegentlich den Postkasten leeren. Bei mir übernimmt das mein Nachbar und informiert mich, falls einmal ein wichtiger Brief dabei ist. Die meisten, wichtigen Dinge werden bei mir gottseidank per E-Mail zugestellt.
Fazit
Ein überquellendes Brieffach verrät eine lange Abwesenheit und ruft möglicherweise Einbrecher auf den Plan. Der Postkasten sollte während des Urlaubs regelmäßig von einer Vertrauensperson geleert werden. Dauert Deine Reise maximal einen Monat, dann kannst Du ein Urlaubsfach bei der Post mieten. Dort wird Deine Post gesammelt und es gibt keine Postzustellung während der Reise.
Vor einer längeren Reise solltest Du unbedingt der Post die Ortsabwesenheit bekannt geben. Wichtige, behördliche Schriftstücke wie RSa-Briefe und RSb-Briefe werden an den Absender zurückgesandt. So schützt Du Dich während Deiner Langzeit- oder Weltreise effektiv gegen versäumte Fristen zB. bei Gericht oder Behörden.
Wichtiger Hinweis: Die Informationen über Ortsabwesenheit und Dienstleistungen der Österreichischen Post für Urlauber und Reisende beziehen sich speziell auf Österreich. In anderen Ländern gelten andere Regelungen!
Dieser Beitrag wurde erstmals am 26.6.2011 im Blog veröffentlicht und zuletzt am 9.5.2017 komplett überarbeitet.
Peter says
In der Schweiz kann man Post auf dem Postamt für max. 60 Tage zurückhalten lassen. Das hat auch den Vorteil, dass man so offiziell belegen kann, dass ein amtl. Dok. erst danach zugestellt wurde.
Danach holt man sich den Stapel Post ab. Aber was, wenn man länger weg ist?
Andersreisender says
@Peter: Willkommen im Blog. :-) Vielleicht gibt es bei der Schweizer Post auch so ein Formular für Ortsabwesenheit wie in Österreich? Dann bräuchtest Du nur noch einen netten Nachbarn, der Deine Post aus dem Postfach holt und die behördliche Post geht an den Absender zurück.
tonari says
Das Töchterlein hat einen Nachsendeantrag ausgefüllt. Nun landet all ihre Post während des Jahres work & travel bei uns im Briefkasten.
Andersreisender says
@Tonari: Ein Nachsendeauftrag ist natürlich auch ideal – aber ob das die Fristen bei behördlicher Post verzögert?
Peter says
Gerhard, bei uns in der Schweiz läuft nicht ales gleich wie bei euch im fernen Osten. Grad was das Amtliche (Behördliche) angeht, da gilt die Regel, dass “zugestellt” erst gilt, wenn vom Empfänger “zur Kenntnis genommen werden konnte”. Die vielen Ein-/Ausreisestempel in fernen Ländern im Pass helfen weit…
Andersreisender says
@Peter: Na, das ist ja dann noch besser. :-) Dann brauchst Du eigentlich nur noch einen netten Nachbarn, der die Post in Empfang nimmt. Oder es könnte bei langer Abwesenheit vielleicht auch ein Nachsendeauftrag an einen Freund/Verwandten/Bekannten eingerichtet werden?
Till says
Bei uns in DE mache ich das immer mit einem Postlagerungsantrag. Allerdings kann man dann keine Nachricht über wichtige Behördenschreiben bekommen.
Alex says
Nicht schlecht:
Dieser Beitrag wurde erstmals am 26.6.2011 im Blog veröffentlicht und zuletzt am 9.5.2017 komplett überarbeitet.
Denn es ist nach wie vor ein aktuelles Thema und dieser Auffrischer hier konnte nicht schaden! Auch wenn es hier spezifisch zwar um Oesterreich geht, aber auch andere Länder bieten ähnliche Postlösungen.
Andersreisender says
– Alex: Je länger es mein Blog gibt umso wichtiger wird das Überarbeiten der Beiträge. Kleine Änderungen mache ich nebenbei, wenn es aber eine komplette Überarbeitung ist veröffentliche ich sie mit neuem Datum. Dann sehen Leser auch gleich, dass wieder alles am aktuellsten Stand ist. Stimmt, auch in anderen Ländern gibt es Lösungen für die Postzustellung während des Urlaubs oder einer Reise. Meine Erfahrungen mit der Post beziehen sich aber auf Österreich, von anderen Ländern kann ich nur vom “hörensagen” berichten. ;-)
Christoph says
Nachsendeauftrag war vor 20 Jahren eine sichere Sache – hatte allerdings auch einige Probleme damit – so vor 7-8 Jahren. Hängt von der Verlässlichkeit des Postlers ab. Am besten mal persönlich vorinformieren – hilft oft – und sonst in der “Zustellabteilung” des Postamts mal Ärger machen…Hilft!