Seit 3. Dezember 2009 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Bahnkunden mehr Rechte im Fall von Verspätungen der Züge bringt. Sie bietet die Grundlage in allen EU-Mitgliedsstaaten, trotzdem können die Regelungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden. Bereits 2004 haben sich die Deutsche Bahn (DB) und die Österreichische Bundesbahn (ÖBB) zu Entschädigungen bei Verspätungen freiwillig verpflichtet.
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