Keine Minderung des Urlaubspreises

Wer eine Reise tut, kann allerhand davon erzählen. Vor allem dann, wenn der Urlaub nicht das hält was er verspricht. Nicht selten landen dann die Urlaubsgeschichten vor Gericht.

Unter dem Titel “Luxusproblem” habe ich bei Thatblog eben diese Meldung gefunden:

Der hohe Wellengang auf den Seychellen hat einer Familie aus Wiesbaden zwar den Urlaub vermiest, eine Entschädigung vom Reiseveranstalter wird es aber wohl nicht geben. Die Klage des Familienvaters habe keine große Aussicht auf Erfolg, lautete eine erste Einschätzung des Gerichts.

Der Kläger verlangte eine Minderung des Urlaubspreises um 25 Prozent, weil Wind und Wellen Schnorcheln und Baden unmöglich gemacht hätten. Die zweiwöchige Flugreise hatte gut 27.000 Euro gekostet. (VOX Teletext, 31.7.2009)

Dieses Problem inkl. Urlaub hätte ich bitte auch gerne ;-)

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